Aktuelles
Der Bereich Philosopie bewahrt 2.400 Bücher vor der Aussonderung
Am Donnerstag, dem 1. Dezember, haben Angehörige des Bereichs Philosophie circa 2.400 Bücher, die ausgesondert werden sollten, aus der Universitätsbibliothek abgeholt, damit diese in unserem Bereich aufgestellt werden können. Unser Dank gilt Luisa Büschleb-Köppen und Henning Moritz für das Fahren der Transporter, Frau Schmidt für die organisatorische Unterstützung sowie den Studierenden, welche die 60 schweren Bücherkisten bis in den vierten Stock von Gebäude 40 getragen haben ‒ denn ausgerechnet am 01.12.22 waren alle Aufzüge in Gebäude 40 außer Betrieb. Ohne die Hilfe aller Genannten hätten wir die Bücherrettungsaktion nicht durchführen können.
In den kommenden Monaten werden die Bücher von Herrn Moritz und dem Studierenden Leonis Krude ausgepackt, sortiert und katalogisiert. Danach sollen sie allen Mitgliedern unseres Bereichs, Studierenden und Mitarbeiter*innen, zur Ausleihe für Verfügung stehen.
Héctor Wittwer
Hinweise zur Bewertung von Hausarbeiten, Bachelorarbeiten und Masterarbeiten am Bereich Philosophie
1) Weist eine Hausarbeit, Bachelorarbeit oder Masterarbeit hinsichtlich Rechtschreibung, Zeichensetzung, Satzbau oder Semantik eine unzumutbare Anzahl an Fehlern auf, dann gilt die Arbeit als nicht bestanden. Beispielsweise ist eine Hausarbeit mit einem Umfang von 10 Seiten und mehr als 60 Fehlern hinsichtlich Rechtschreibung, Zeichensetzung, Satzbau oder Semantik eindeutig unzumutbar. Weist eine Hausarbeit, Bachelorarbeit oder Masterarbeit eine bedeutende Anzahl an Fehlern auf, dann werden Noten- oder Teilnotenabzüge berücksichtigt.
2) Ist eine Hausarbeit, Bachelorarbeit oder Masterarbeit ein Plagiat oder weist plagiierte Stellen auf, dann gilt die Arbeit als nicht bestanden und wird dem Prüfungsamt als Plagiat oder als mit plagiierten Stellen versehen gemeldet.
3) Für Hausarbeiten, Bachelorarbeiten oder Masterarbeiten, die unzureichend mit Literatur belegt sind, die unzureichend strukturiert und gegliedert oder die unzureichend formatiert sind, gilt, dass sie als nicht bestanden oder mit Noten- und Teilnotenabzügen bewertet werden können.
4) Hausarbeiten, Bachelorarbeiten oder Masterarbeiten, die inhaltlich den Anforderungen an einen Text eines Faches am Bereich Philosophie (Philosophie/Ethik, PNK) nicht genügen, beispielsweise keine These, keine Argumentation oder keine eigenständige Auseinandersetzung aufweisen, können fallabhängig als nicht bestanden oder mit Noten- und Teilnotenabzügen bewertet werden.