Hinweise zur Bewertung von Hausarbeiten, Bachelorarbeiten und Masterarbeiten am Bereich Philosophie

 

1) Weist eine Hausarbeit, Bachelorarbeit oder Masterarbeit hinsichtlich Rechtschreibung, Zeichensetzung, Satzbau oder Semantik eine unzumutbare Anzahl an Fehlern auf, dann gilt die Arbeit als nicht bestanden. Beispielsweise ist eine Hausarbeit mit einem Umfang von 10 Seiten und mehr als 60 Fehlern hinsichtlich Rechtschreibung, Zeichensetzung, Satzbau oder Semantik eindeutig unzumutbar. Weist eine Hausarbeit, Bachelorarbeit oder Masterarbeit eine bedeutende Anzahl an Fehlern auf, dann werden Noten- oder Teilnotenabzüge berücksichtigt.

 2) Ist eine Hausarbeit, Bachelorarbeit oder Masterarbeit ein Plagiat oder weist plagiierte Stellen auf, dann gilt die Arbeit als nicht bestanden und wird dem Prüfungsamt als Plagiat oder als mit plagiierten Stellen versehen gemeldet.

 3) Für Hausarbeiten, Bachelorarbeiten oder Masterarbeiten, die unzureichend mit Literatur belegt sind, die unzureichend strukturiert und gegliedert oder die unzureichend formatiert sind, gilt, dass sie als nicht bestanden oder mit Noten- und Teilnotenabzügen bewertet werden können.

4) Hausarbeiten, Bachelorarbeiten oder Masterarbeiten, die inhaltlich den Anforderungen an einen Text eines Faches am Bereich Philosophie (Philosophie/Ethik, PNK) nicht genügen, beispielsweise keine These, keine Argumentation oder keine eigenständige Auseinandersetzung aufweisen, können fallabhängig als nicht bestanden oder mit Noten- und Teilnotenabzügen bewertet werden.

Letzte Änderung: 12.02.2022 - Ansprechpartner: Alexander Staudacher